Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von „Call AI“ Stand 06.07.2025

Call AI ist eine SaaS-Dienstleistung sowie eine Markenbezeichnung der THE GROWTH PARTNERS FZCO, Building A1, Dubai Digital Park, Dubai Silicon Oasis, Dubai, United Arab Emirates, Geschäftsführer: Max Klein. Vertragspartner und verantwortlicher Anbieter im rechtlichen Sinne ist ausschließlich die THE GROWTH PARTNERS FZCO.

Im Folgenden steht „Call AI“ sowohl für die SaaS-Dienstleistung selbst als auch für die THE GROWTH PARTNERS FZCO als Leistungsanbieter und Vertragspartner.

1. Begriffsbestimmung und Anwendungsbereich

1.1 Call AI richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von Art. 1 lit. c der EU-Richtlinie 2011/83/EU bzw. § 14 BGB (Deutschland) – also natürliche oder juristische Personen / Personengesellschaften, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.2 Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB bzw. vergleichbare Vorschriften) werden nicht geschlossen. Sollte ein Verbraucher dennoch Leistungen buchen, ist Call AI berechtigt, den Vertrag rückabzuwickeln; bereits erbrachte Leistungen werden abzüglich einer angemessenen Aufwandsentschädigung erstattet.

2. SaaS-Vertrag

2.1 Allgemeines

Call AI stellt dem Auftraggeber einen KI-Sprachagenten zur Interaktion mit Menschen (Service) in SaaS-Form zur Verfügung und erbringt damit verbundene Dienstleistungen. Der Service Call AI wird in Form eines „Software-as-a-Service“-Modells betrieben. Call AI stellt die serverseitige Infrastruktur zur Verfügung. Für die clientseitige Infrastruktur ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

2.2 Leistungsbeschreibung

Der Umfang der von Call AI zu erbringenden Leistungen, die Pflichten des Auftraggebers und die vereinbarten Service-Level (soweit zutreffend) sind in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung geregelt. Diese Leistungsbeschreibung ist ein verbindlicher und integraler Bestandteil des SaaS-Vertrags.

2.3 Implementierung und Abnahme

Die Implementierung und Konfiguration des KI-Sprachagenten sowie die Abnahme der Einrichtung richten sich nach den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Bedingungen. Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Auftraggeber die Einsatzfähigkeit des KI-Agenten gemäß den in der Leistungsbeschreibung definierten Kriterien bestätigt hat.

2.4 Geltung

Call AI schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der schriftlichen Angebote von Call AI sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z. B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieses SaaS-Vertrages.

Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und der SaaS-Vertrag gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z. B. individuelle Unterlagen), für alle Rechtsbeziehungen zwischen Call AI und dem Auftraggeber und liegen somit ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen Call AI und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und den SaaS-Vertrag nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

Zukünftige Änderungen.

Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und des SaaS-Vertrages von Call AI werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen widerspricht. Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen des SaaS-Vertrages auch für alle anderen noch laufenden Verträge.

Zusatzvereinbarungen.

Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers.

Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von Call AI nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Call AI in das Angebot integriert oder von Call AI (z.B. durch Verweise auf diese Vorgaben) ausdrücklich akzeptiert werden.

Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von Call AI nur dann wirksam, wenn diese von Call AI mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z. B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht Call AI der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen des Auftraggebers, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, ausdrücklich.

Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch Call AI bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z. B. „Es gelten unsere AGB.“).

Vorgehen bei Widersprüchen.

Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und dem SaaS-Vertrag von Call AI gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.

Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Call AI und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von Call AI vor.

Vorgehen bei Unwirksamkeit.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Einrichtungsgebühr

Die einmalige Einrichtungsgebühr für die initiale Konfiguration und Anpassung des KI-Sprachagenten wird gemäß dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung berechnet. Die Gebühr wird mit Vertragsschluss fällig und ist entweder nach Rechnungsstellung oder bei Bereitstellung eines Zahlungslinks ohne vorherige Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, außer anders schriftlich vereinbart.

3.2 Paketgebühren und Abrechnung

Die monatliche Gebühr für die Nutzung des Services richtet sich nach dem vom Auftraggeber gewählten Paket sowie etwaigen darüber hinausgehenden Verbrauchseinheiten, wie in der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung definiert. Die Abrechnung beginnt mit der Inbetriebnahme und Freigabe des KI-Sprachagenten im Kunden-Dashboard gemäß Leistungsbeschreibung.

Die Paketgebühren sowie etwaige zusätzlich anfallende Gebühren für die Überschreitung des im Paket enthaltenen Nutzungskontingents werden jeweils am Ende des monatlichem Abrechnungszeitraum fällig und durch den Zahlungsdienstleister Stripe automatisch eingezogen, sofern nicht anders individuell vertraglich vereinbart.

Der Auftraggeber kann das gebuchte Paket jederzeit zum Ende eines laufenden Abrechnungszeitraums ändern. Änderungen an den Paketkonditionen werden ab dem folgenden Abrechnungszeitraum wirksam. Der Anbieter behält sich vor, die Paketkonditionen mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern; in diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu.

4. Vertragsabschluss

Angebot durch Call AI.

Angebote von Call AI an den Auftraggeber, z.B. in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs, Appstores oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.

Angebot durch den Auftraggeber.

Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Call AI, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Call AI gebunden.

Annahme durch Call AI.

Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Call AI zustande. Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Call AI z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Call AI den Auftrag annimmt. Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.

Zugang.

Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d.h. Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr zugegangen.

Informationen für Vertragsabschlüsse.

Die in § 9 Abs 1 Z 1-4 ECG normierten Informationspflichten werden abbedungen.

5. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Erfüllungsort.

Erfüllungsort ist der Sitz von Call AI.

Leistungsumfang.

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Call AI. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.

Fachgerechte Leistung.

Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Call AI eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Call AI bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.

Austauschbare Leistungen.

Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist Call AI berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

Fremdleistungen/Third Party Products.

Call AI ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen oder von Call AI eingesetzte Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte und andere Leistungen bzw. Produkte Dritter einzusetzen (Fremdleistungen / Third Party Products).

Vereinbarte Fremdleistungen/Third Party Products.

Wenn die Leistungen von Call AI vereinbarungsgemäß konkret festgelegte Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte Dritter beinhalten, dann stellen diese Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte und andere Leistungen bzw. Produkte Dritter eine vereinbarte Fremdleistung/Third Party Products dar. In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von Call AI ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen/Third Party Products. Als vereinbarte Fremddienstleister bzw. Thrid Party Products gelten insbesondere:

Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechte durch den Kunden.

Sofern der Auftraggeber im Rahmen des Hostings durch Call AI Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter verarbeitet bzw. integriert, ist Call AI bezüglich dieser Leistungen, Produkte, Daten und Rechte nur als Hostprovider tätig.

Teilbare Leistungen.

Bei teilbaren Leistungen ist Call AI berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Termine und Fristen.

Von Call AI angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder anders vereinbart.

Vertragslaufzeit.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist für beide Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen monatlichem Abrechnungszeitraums kündbar.

Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Bei Beendigung oder Ablauf der Vertragsverhältnisses wird Call AI den Zugang des Auftraggebers und den damit verbundenen Services zum Ende des Abrechnungszeitraums beenden.

Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund.

Call AI ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber sowie den Zugang des Auftraggebers zum Service Call AI und den damit verbundenen Services jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Einen wichtigen Grund stellen insbesondere nachstehende Vertrags- sowie Pflichtverletzungen dar:

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse.

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Call AI unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Call AI oder den Auftragnehmern von Call AI – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Call AI den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber hat Call AI unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch Call AI erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen. Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch Call AI bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen. Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Zudem hat der Auftraggeber die Systemvoraussetzungen für den Einsatz des von Call AI zur Verfügung gestellten Service Call AI einzuhalten. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den Call AI dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern Call AI aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist Call AI unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.

Wird Call AI von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber Call AI zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.

Sollte Call AI eine Meldung erhalten, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, so behält sich Call AI das Recht vor, den von Call AI dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Service Call AI sofort auszusetzen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Umfang der Prüfpflichten von Call AI.

Call AI hat die Leistungen so auszuführen, dass die von Call AI erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers). Call AI trifft jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch Call AI erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen.

Umfang der Prüfpflichten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber hat die rechtlichen Prüfungen dahingehend, dass die Leistungen von Call AI rechtlich alle Anforderungen des Auftraggebers erfüllen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.

Rechte an den Leistungen.

Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen Call AI bzw. den Lizenzgebern von Call AI zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts im mit Call AI vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen. Für den Fall, dass der Lizenz-Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.

Bei individuell für den Auftraggeber erstellten Zusatzfunktionen und Zusatzmodulen, welche einen Zusammenhang zum von Call AI zur Verfügung gestellten Service Call AI aufweisen, erhält der Auftraggeber ein nicht exklusives Recht zur Nutzung der Leistung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit.

Rechte Dritter.

Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von Call AI oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von Call AI sind, einzuhalten.

Open Source.

Soweit die Leistungen von Call AI auf Open Source Lizenzen aufbauen, welche zwingend voraussetzen, dass darauf aufbauende Werke ebenfalls Open Source sind, ist Call AI berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke ohne Rückfrage als Open Source zu veröffentlichen.

Recht auf das Endprodukt.

Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat Call AI auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.

Kontrollrecht.

Call AI ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch technische Maßnahmen zu kontrollieren.

Eine Kontrolle durch technische Maßnahmen ist laufend zulässig. Dabei ist Call AI berechtigt, die zur Kontrolle der Einhaltung der Lizenz notwendigen Daten, wie z.B. Gerätedaten, Usernamen oder Logindaten an ein Überwachungssystem von Call AI zu übermitteln.

Call AI ist in jedem Fall zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet. Call AI ist nicht berechtigt, die Daten zu anderen Zwecken zu verwenden, und verpflichtet, die Daten unmittelbar nach der Lizenzkontrolle, spätestens jedoch nach einer Woche, zu löschen.

Referenz.

Call AI ist berechtigt, auf allen von Call AI für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Call AI und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Call AI Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.

6. Service-Level

Standard-Service-Level.

Dieses Service-Level-Agreement definiert das Standard-Service-Level von Call AI. Soweit keine darüber hinausgehenden Service- und Wartungsleistungen oder Ähnliches vereinbart wurden, werden diese auch nicht geschuldet.

Schulungen/Beratungen.

Nicht unter diese Service-Level-Vereinbarung fällt die Abhaltung von Schulungen, also umfangreiche oder laufend wiederkehrende Erklärungen aufgrund von Wissensdefiziten seitens des Auftraggebers, oder individuelle Beratung. Diese können jedoch getrennt kostenpflichtig bei Call AI beauftragt werden.

SLA-Gutschriftverfahren

 Übersteigt die Nichtverfügbarkeit in einem Kalendermonat den garantierten Schwellwert, erhält der Kunde auf Antrag eine Gutschrift in Höhe des doppelten Prozentsatzes der Unterschreitung, maximal jedoch 50 % der in diesem Monat angefallenen Grundgebühr.

Die Gutschrift ist binnen 30 Kalendertagen nach Ablauf des betroffenen Monats unter Angabe der Vertrags-ID per E-Mail an support@thegrowthpartners.de zu beantragen.

Eine Verrechnung erfolgt ausschließlich mit den nächstfälligen Gebühren; eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Weitere Rechte wegen Verfügbarkeits­unterschreitungen bestehen nicht.

Fremdanwendungen/Third Party Products.

Call AI bietet keinen Support und/oder Beratungsdienstleistungen für Fremdanwendungen, z.B. integrierte Third Party Produkte an.

6.1 Kommunikation und Support

Hilfeseiten/Dokumentation.

Call AI bietet unter https://www.thegrowthpartners.de/blog-tags/guide-article Lösungen für häufige Fragen zum von Call AI zur Verfügung gestellten Service. Der Auftraggeber ist verpflichtet, insbesondere bei Fragen zu Funktionen (u.A. Rufweiterleitung auf die KI-Nummer, dem perfekten Prompt) anderer Supportmöglichkeiten, diese Form des Supports zu nutzen.

Kommunikation.

Die Kommunikation mit Call AI erfolgt ausschließlich schriftlich via E-Mail info@thegrowthpartners.de.

Servicezeiten.

Die Servicezeiten von Call AI sind Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr (Ortszeit Dubai, UAE) sowie an Freitagen von 08.00 bis 12.00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage in der UAE).

Sprachen.

Die Kommunikation mit Call AI kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache erfolgen.

6.2 Wartung

Wartungsintervalle.

Wartungsintervalle werden für regelmäßige planmäßige und außerplanmäßige Wartungsarbeiten an den Systemen von Call AI und seinen Lieferanten benötigt, die zur Sicherstellung des laufenden Betriebs und zur Durchführung von Updates oder Verbesserungen erforderlich sind. Updates durch Call AI erfolgen in keinen regelmäßig wiederkehrenden oder zeitlich fixierten Wartungsintervallen. In der Regel werden Systemwartungen, die eine vorübergehende Serviceunterbrechung erfordern, nach Möglichkeit von Call AI in der Zeit durchgeführt, die für die Auftraggeber die geringsten Auswirkungen hat.

Information und Wartung.

Call AI wird den Auftraggeber so bald wie möglich über die geplante Systemwartung informieren und dabei die voraussichtliche Dauer der Serviceunterbrechung und den Zeitpunkt, zu dem sie stattfinden wird, angeben. Außerdem wird Call AI die geschätzte Zeit des Serviceausfalls und die ungefähre Zeit, zu der dieser Ausfall eintreten wird, angeben. Die Systemwartungs- und Aktualisierungsaufgaben, die keine Serviceunterbrechung erfordern, können jederzeit durchgeführt werden, da sie die Verfügbarkeit und die Nutzung des Systems durch den Auftraggeber nicht beeinträchtigen.

Außerordentliche Wartung.

In dringenden Fällen (Fehlerbehebung, Verhinderung von akut drohenden Angriffen, etc.) ist eine Wartung durch Call AI auch ohne vorherige Information des Auftraggebers möglich.

6.3 Weiterentwicklung und Updates

Weiterentwicklung.

Der von Call AI zur Verfügung gestellte Service sowie die dahinterstehende Infrastruktur wird laufend technisch und inhaltlich weiterentwickelt. Dabei ist Call AI sowohl berechtigt, neue Funktionen, Formate und Inhalte einzuführen als auch bestehende Funktionen, Formate und Inhalte zu verändern oder einzustellen. Call AI wird den Auftraggeber über jede wesentliche Änderung oder Einstellung des Serviceangebots zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren. Individuelle Anpassungen für einzelne Auftraggeber sind nach Rücksprache und Zustimmung von Call AI bei Übernahme der Entwicklungskosten sowie der zusätzlichen Infrastrukturkosten durch den Auftraggeber möglich.

Soweit Anregungen vom Auftraggeber im Rahmen der Weiterentwicklung von Call AI aufgegriffen und umgesetzt werden, überträgt der Auftraggeber eventuelle damit verbundene Rechte umfassend, aber nicht exklusiv an Call AI, damit Call AI das Resultat allen Kunden zur Verfügung stellen kann.

Updates/Upgrades.

Soweit Call AI bestehende Module mit neuen oder geänderten Funktionen ausstattet oder neue Module entwickelt, ist Call AI nach eigenem Ermessen berechtigt, diese Module als kostenlose oder kostenpflichtige Zusatzoption anzubieten.

Systemvoraussetzungen.

Im Rahmen der Weiterentwicklung sowie der Einführung neuer Funktionen und Module ist es aufgrund technischer Voraussetzungen möglich, dass sich die Systemvoraussetzungen zur Verwendung von Call AI ändern. Diese Änderungen kann der Auftraggeber unter info@thegrowthpartners.de erfragen.

6.4 Fehlerbehebung und Reporting

Fehlerklassen.

Die Parteien vereinbaren die unten angeführten Fehlerklassen für die Klassifikation von Fehlern und der Programmierungen:

Reporting.

Wenn der Auftraggeber fehlerhaftes Verhalten entdeckt, ist dies Call AI unverzüglich via info@thegrowthpartners.de zu melden. Die Meldung des Auftraggebers hat eine Problembeschreibung inklusive Betriebssystem samt Version sowie Modellbezeichnung des Geräts, den Zeitpunkt des Auftretens des Fehlers, die betroffenen Komponenten, die Rahmenbedingungen, die wirtschaftlichen Auswirkungen sowie, nach Möglichkeit, einen Screenshot und/oder ein Video des Fehlverhaltens zu enthalten.

Reaktions- und Behebungszeit.

Als angemessene Reaktionszeit bis zum Beginn der Fehlerbehebung bzw. der Schadensaufarbeitung gilt ein Zeitraum von 24 Stunden bei Fehlern der Klasse 1, 72 Stunden bei Fehlern der Klasse 2, 4 Wochen bei Fehlern der Klasse 3 und 8 Wochen bei Fehlern der Klasse 4.

Die Zeiten beziehen sich auf die Servicezeiten von Call AI zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder auf später einvernehmlich abgeänderte Servicezeiten.

Die Fehlerbehebung bzw. die Schadensaufarbeitung hat unter Einsatz von der Fehlerklasse angemessenen, eine rasche Abwicklung ermöglichenden Ressourcen zu erfolgen und sind nach dem Beginn der Fehlerbehebung bzw. der Schadensaufarbeitung ohne unnötigen Aufschub bis zum Abschluss fortzusetzen.

6.5 Zuverlässigkeit

Garantierte Uptime.

Soweit die Leistungen von Call AI das Hosting von Anwendungen beinhalten, schuldet Call AI eine Verfügbarkeit von 99 %, bezogen auf das Kalenderjahr.

Zulässige Nichtverfügbarkeit.

Zeiten, in denen die Services in einem Monat wegen geplanter Wartungsarbeiten nicht verfügbar sind, und Zeiten, in denen die Services aufgrund von Umständen nicht verfügbar sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Call AI liegen, gelten als zulässige Nichtverfügbarkeit.

Als geplante Wartungsarbeit zählt die am längsten andauernde Wartungsarbeit eines Monats, über welche der Auftraggeber zumindest fünf Tage im Voraus informiert wurde. Alle anderen Wartungsarbeiten zählen als Nichtverfügbarkeit.

Außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Call AI liegen insbesondere: höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, zivile Unruhen, Terrorakte, Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, Angriffe, Ausfälle oder Verzögerungen bei der Telekommunikation, beim Internet-Service-Provider oder bei den Hosting-Einrichtungen, die mit Hardware-, Software- oder Stromversorgungssystemen zusammenhängen, die sich nicht im Besitz von Call AI befinden.

Tatsächliche Uptime.

Die Basis für die Berechnung der tatsächlichen Uptime ist daher die Gesamtzeit minus der zulässigen Nichtverfügbarkeit.

Unterschreitungen.

Für den Fall, dass die prozentuelle tatsächliche Uptime die prozentuelle garantierte Uptime unterschreitet, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Gutschrift des doppelten Prozentbetrags der tatsächlichen Unterschreitung zu fordern. Dieser Prozentbetrag wird von der monatlichen Grundgebühr in Abzug gebracht.

6.6 Überwachung der Infrastruktur

Monitoring.

Call AI hat ein eigenes Monitoring-System zur Überwachung der Serviceleistungen eingerichtet. Das Monitoring verschickt 24/7 Benachrichtigungen an Administratoren von Call AI bei wichtigen Infrastruktur-Meldungen. Call AI hat ein großes Bestreben, etwaige Ausfälle umgehend zu beheben.

Sonstige Sicherheitsvorkehrungen.

Um die Systeme von Call AI sowie die gespeicherten Datensätze vor einem unbefugtem Zugriff Dritter bestmöglich zu schützen, erhebt Call AI angemessene Vorkehrungen, welche Call AI dem Auftraggeber nach Rückfrage übermitteln kann.

7. Auftragsverarbeitung und Datenschutz

DSGVO.

Diese Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung legt die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Call AI unter Billigung des Auftraggebers in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fest. Call AI handelt als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO.

PDPL-Geltung
Soweit das Bundesdatenschutzgesetz der Vereinigten Arabischen Emirate („PDPL“) anwendbar ist, verarbeitet Call AI personenbezogene Daten unter Beachtung der dortigen Vorgaben. Bei Normkonflikten gilt stets die strengere Vorschrift.

Art, Zweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.

Die Leistungen von Call AI sind in den diesbezüglich abgeschlossenen Verträgen bzw. den von Call AI an den Auftraggeber gelegten Angeboten beschrieben.

Im Zuge der Leistungserbringung stellt der Auftraggeber Call AI die für die Leistungserbringung erforderlichen personenbezogenen Daten auf dem jeweils Fall geeignetem Weg zur Verfügung. Beispielsweise auf elektronischem oder physischem Weg, über Gespräche und Analysen, der Ausübung anderer vertraglich geregelter Tätigkeiten, auf mündlichem Weg oder über Service-Tools.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann insbesondere durch Organisation, Ordnen, Speicherung sowie gegebenenfalls Anpassung oder Veränderung, Abfragen, Verknüpfung, Einschränkung, Löschen, Kombination, Kopieren, Ausblenden, Verbindung, Analyse, Lesen, Empfangen, Senden, Aktualisierung erfolgen, soweit dies jeweils für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.

Der Zweck der Verarbeitung besteht in der vertraglich festgelegten Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber.

Optionale Einsichtnahme in Gesprächsdaten.

Zur Verbesserung und Weiterentwicklung des KI-Sprachagenten ist Call AI berechtigt, in stichprobenartig ausgewählten Einzelfällen Einsicht in Gesprächsdaten (Audio, Transkript) zu nehmen. Eine systematische oder dauerhafte Überwachung findet nicht statt. Die Einsichtnahme erfolgt ausschließlich zur internen Qualitätsoptimierung, durch hierzu besonders befugte Mitarbeiter:innen von Call AI, und nur, sofern der Auftraggeber dem nicht widersprochen hat.

Die Einsichtnahme erfolgt für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen, im Einzelfall bis zu 6 Monaten, soweit dies für eine konkrete Optimierungsmaßnahme erforderlich ist. Gesprächsinhalte, die besondere Kategorien personenbezogener Daten i. S. d. Art. 9 DSGVO enthalten, werden von Call AI nicht gezielt verarbeitet; sollten solche Daten erkennbar sein, werden sie unverzüglich gelöscht.

Der Auftraggeber kann dieser Verarbeitung jederzeit durch Mitteilung an Call AI widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs verzichtet Call AI auf die Einsichtnahme; die übrigen Leistungen bleiben hiervon unberührt.

Betroffene personenbezogene Daten und Kategorie betroffener Personen.

Im Rahmen der vereinbarten Leistungen können die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Insbesondere können dies folgende Daten sein:

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Call AI keinen Einfluss auf die Rahmen der Leistungserbringung verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten hat. Dies betrifft im Besonderen die mögliche Übermittlung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO).

Von der Verarbeitung sind grundsätzlich alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Kategorien von Betroffenen erfasst. Insbesondere fallen darunter die folgenden Kategorien betroffener Personen:

Angesichts der Art der vereinbarten Leistungen erkennt der Auftraggeber an, dass Call AI die vorstehende Liste der Kategorien betroffener Personen weitgehend weder überprüfen noch pflegen kann. Daher verpflichtet sich der Auftraggeber, Call AI über alle erforderlichen Änderungen an der vorstehenden Liste zu informieren.

Call AI wird die personenbezogenen Daten des Auftraggebers im Hinblick auf alle vorstehend aufgeführten betroffenen Personen in Übereinstimmung mit den vereinbarten Leistungen verarbeiten. Falls aufgrund von Änderungen an der Liste der Kategorien betroffener Personen Änderungen an den vereinbarten Verarbeitungen erforderlich werden, wird der Auftraggeber Call AI dementsprechende zusätzliche Weisungen erteilen.

Bedingungen der Datenverarbeitung.

Call AI verpflichtet sich, während der gesamten Leistungserbringung sämtliche Vorgaben der DSGVO einzuhalten. Call AI verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur auf schriftliche Anweisung in Form eines Vertrages mit dem Auftraggeber zu verarbeiten. Abweichungen von diesen Weisungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

Call AI verarbeitet die personenbezogenen Daten nach dem Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit c DSGVO und daher nur so weit, als dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.

Der Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers wird ausschließlich Personen erteilt, welche diesen Zugriff aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen benötigen.

Alle Personen aufseiten von Call AI, welche Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers haben, sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitspflicht der mit dem Datenverkehr beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden bei Call AI aufrecht.

Call AI ist verpflichtet, alle geeigneten und angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen und aufrechterhalten, um die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der personenbezogenen Daten für Berechtigte zu gewährleisten. Eine Liste der beim Auftragsnehmer implementierten Maßnahmen kann über info@thegrowthpartners.de angefordert werden. Die dort angeführten Maßnahmen sind als Mindestmaß zu verstehen, das Call AI erweitern kann, um weiter dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen.

Call AI unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus der DSGVO, insbesondere in Bezug auf die Rechte der betroffenen Personen.

Sofern gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, wird Call AI den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn er eine Information oder Mitteilung einer betroffenen Person, der Datenschutzaufsichtsbehörde bzw. einer sonstigen Behörde oder eines Dritten erhält und diese Information oder Mitteilung in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung steht.

Call AI unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der DSGVO in Bezug auf Artikel 32 (Sicherheit der Verarbeitung) und Artikel 36 (Konsultation der Datenschutzbehörde vor der Durchführung einer risikoreichen Verarbeitung).

Call AI hat den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, zu informieren, wenn die an ihn überlassenen personenbezogenen Daten unrechtmäßig verwendet wurden und/oder den Betroffenen Schaden droht. Sie stellt dem Auftraggeber alle notwendigen Informationen zur Verfügung, damit der Auftraggeber seinen Meldepflichten gegenüber den betroffenen Personen gemäß den Datenschutzgesetzen nachkommen kann.

Im Zusammenhang mit der beauftragten Datenverarbeitung wird Call AI den Auftraggeber – soweit gesetzlich erforderlich – bei der Erstellung und Aktualisierung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, bei der Durchführung der Datenschutz-Folgeabschätzung sowie gegebenenfalls bei vorherigen Konsultationen mit der Datenschutzaufsichtsbehörde i.S.v. Art. 36 DSGVO unterstützen und alle dafür notwendigen Angaben machen und Informationen erteilen. Darüber hinaus wird Call AI ein eigenes Verarbeitungsverzeichnis führen und, sofern erforderlich, Datenschutz-Folgenabschätzungen vornehmen und einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Jede Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Call AI an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt im Einklang mit dem Unions- oder nationalem Recht und muss insbesondere mit den Bestimmungen der DSGVO im Einklang stehen.

Sub-Auftragsverarbeiter.

Je nach vertraglich vereinbarter Leistungserbringung, werden verschiedene Sub-Auftragsverarbeiter in die Auftragsverarbeitung mit einbezogen.

Durch die Nutzung von Sub-Auftragsverarbeitern kann eine Datenübertragung in Drittländer erfolgen. Call AI stellt sicher, dass die Datenübertragung in Drittländer grundsätzlich DSGVO-konform möglich ist. Der Auftraggeber prüft, ob die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer gemäß Artikel 44-49 DSGVO im Zuge der individuellen Inanspruchnahme der durch Call AI angebotenen Dienstleistung DSGVO-konform durchführbar ist.

Eine Liste der vom Auftraggeber bei Abschluss der Vereinbarung genehmigten Sub-Auftragsverarbeiter ist in Anhang 1 enthalten.

Zwischen Call AI und dem Sub-Auftragsverarbeiter muss ein Vertrag gemäß Art. 28 Abs. 4 DSGVO geschlossen werden. Der Subauftrag muss den datenschutzrechtlichen Bestimmungen im selben Umfang Rechnung tragen, wie diese zwischen dem Auftraggeber und Call AI in dieser Vereinbarung vereinbart wurden, und die Datenverarbeitung darf nur zu dem in der jeweils gesondert beauftragten Leistung angegebenen Zweck erfolgen.

Call AI hat die Einhaltung der Sub-Auftragsverarbeiter nach dieser Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung treffenden (Datenschutz-)Pflichten regelmäßig zu prüfen. Sollte Call AI im Rahmen dieser Prüfung zur Kenntnis gelangen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter die ihn nach dieser Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung treffenden Datenschutzpflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllt, so hat sie den Auftraggeber unaufgefordert und umgehend darüber zu informieren.

Call AI informiert den Auftraggeber bei geplanten Änderungen der Liste von zur Erbringung der Dienstleistung beauftragten Sub-Auftragsverarbeiter per E-Mail an eine vom Auftraggeber genannte E-Mail-Adresse. Sollte der Auftraggeber keine solche Adresse nennen, wird die E-Mail-Adresse der Person beim Auftraggeber verwendet, mit der die Beauftragung der Hauptvereinbarung ausgehandelt wurde. Sollte diese Adresse nicht mehr verfügbar sein, wird Call AI die vom Auftraggeber für allgemeine Kontaktaufnahmen auf der Website veröffentlichte Mail-Adresse verwenden. Der Auftraggeber kann zur Änderung schriftlich Einspruch erheben, wobei auch eine E-Mail die Schriftform erfüllt. Sollte der Auftraggeber binnen 14 Kalendertagen ab Versand der Information keinen Einspruch gegen den Sub-Auftragsverarbeiter eingelegt haben, gilt der Sub-Auftragsverarbeiter als genehmigt. Im Fall eines Einspruchs werden Auftraggeber und Call AI zur Lösung des Konflikts in Kontakt treten, wobei ein außerordentliches Kündigungsrecht der Hauptvereinbarung für beide Seiten für den Fall vereinbart wird, dass der Konflikt nicht gelöst werden kann.

Prüfung und Einhaltung.

Call AI gestattet dem Auftraggeber oder den von ihm benannten Vertretern die Durchführung von Audits und Inspektionen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser Datenverarbeitungs-Vereinbarung zu überprüfen. Solche Audits sind mit angemessener Vorankündigung durchzuführen und dürfen den Betrieb von Call AI nicht unangemessen beeinträchtigen. Es ist dem Auftraggeber bekannt, dass allfällige Inspektionen bei Sub-Auftragsverarbeitern mit diesen Sub-Auftragsverarbeitern direkt abzustimmen sind und Call AI keinen Einfluss auf die dabei angewendeten Bestimmungen hat.

Call AI stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zur Verfügung und arbeitet mit ihm zusammen, um die Einhaltung der DSGVO nachzuweisen.

Laufzeit und Beendigung der Auftragsverarbeitung.

Diese Datenverarbeitungs-Vereinbarung bleibt für die Dauer der Datenverarbeitungstätigkeiten in Kraft und endet mit dem Abschluss der Leistungserbringung oder wie von den Parteien anderweitig vereinbart.

Bei Beendigung der Auftragsverarbeiters-Vereinbarung (oder auch jederzeit vorher über entsprechendes Verlangen des Auftraggebers) wird Call AI die verarbeiteten personenbezogenen Daten (einschließlich allfälliger Kopien) nach freier Wahl des Auftraggebers entweder selbst vernichten oder zur Gänze an den Auftraggeber übergeben, sofern dem keine gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht zur Aufbewahrung entgegensteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln. Sollte sich der Auftraggeber hinsichtlich der Vorgehensweise nicht äußern, wird Call AI die Daten, vorbehaltlich von gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten zur Aufbewahrung, sechs Monate nach Beendigung der Vereinbarung vernichten.

Call AI ist gleichermaßen verpflichtet, die Vernichtung oder Übergabe durch allfällige Sub-Auftragsverarbeiter herbeizuführen.

8. Entgelt

Preise.

Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von Call AI bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer (sofern in der jeweiligen Jurisdiktion anwendbar).

Abrechnungsmodus.

Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

Abrechnung nach Pauschale.

Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers sowie Mehrkosten aufgrund von versteckten Mängeln in beigestellten Leistungen.

Abrechnung nach Aufwand.

Im Fall der Abrechnung nach Aufwand erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Eine Abrechnung nach Aufwand liegt vor, wenn der voraussichtliche Aufwand als circa, voraussichtlich oder geschätzt angegeben wird.

Abrechnung im Rahmen eines Stundenpools.

Soweit ein Stundenpool für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird, dient dies der Sicherung einer Mindestverfügbarkeit von Call AI für den Auftraggeber im jeweiligen Zeitraum. Im Fall von nicht verbrauchten Stunden sind diese Stunden daher nicht auf Folgezeiträume übertragbar, sondern verfallen, ohne dass dies einen Anspruch auf Preisminderung auslösen würde.

Im Fall des Nichtausreichens des Stundenkontingents hat Call AI dies dem Auftraggeber frühestmöglich mitzuteilen. Eine Überschreitung des Stundenkontingents ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig, außer die Überschreitung ist zur Vornahme unaufschiebbarer Maßnahmen zur Abwehr von Schäden des Auftraggebers notwendig und die rechtszeitige Einholung der Zustimmung des Auftraggebers ist nicht möglich.

Zusatzleistungen.

Alle Leistungen von Call AI, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.

Teilleistungen.

Darüber hinaus ist Call AI berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung.

Kostenvorschuss.

Call AI ist berechtigt, bei Neukunden, im Fall der Durchrechnung vereinbarter Fremdleistungen und im Fall des Anscheins wirtschaftlicher Probleme, im Fall eines Zahlungsverzuges in der Vergangenheit und im Fall des Anscheins der Zahlungsunwilligkeit des Auftraggebers, vorab Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes in der vollen Höhe der als nächstes zu erbringenden Teilleistungen zu verlangen.

Gutschriften im Fall der Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit.

Wenn der Auftraggeber im Fall der Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit eine Gutschrift wünscht, dann hat er diese bei sonstigem Verfall des Anspruchs binnen 60 Tagen ab Bekanntwerden der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit durch Call AI via der Support-E-Mail-Adresse anzufordern und die Aufrechnung mit der Grundgebühr der nächsten Rechnung zu erklären. Eine andere Verwendung der Gutschrift ist ausgeschlossen.

Preisanpassung.

Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist Call AI berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindexes vorzunehmen. Auch sonst ist Call AI berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten der Leistungen um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass dies von Call AI beeinflussbar ist. Die Kostenerhöhung ist von Call AI nachzuweisen, die fehlende Möglichkeit der Beeinflussung glaubhaft zu machen.

Ungerechtfertigter Rücktritt.

Für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Call AI ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt Call AI trotzdem das vereinbarte Honorar. Call AI muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn Call AI aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

9. Zahlung

Fälligkeit.

Die Rechnungen von Call AI sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

Zahlbarkeit.

Die Rechnungen von Call AI sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

Zahlbarkeit bei Online-Geschäften.

Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von Call AI mit der Auftragserteilung zu bezahlen.

Überweisung.

Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

Sonstige Zahlungsarten.

Der Auftraggeber ist weiter berechtigt, alle anderen von Call AI angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.

Vereinbarte Fremdleistungen.

Call AI ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.

Sofern Call AI den Vertrag im eigenen Namen und/oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung.

Eigentumsvorbehalt.

Sofern Call AI dem Kunden Hardware oder installations­pflichtige On-Prem-Software liefert, behält sich Call AI bis zur vollständigen Bezahlung aller einschlägigen Forderungen das Eigentum vor. Für rein cloudbasierte SaaS-Leistungen gilt kein Eigentums­vorbehalt.

Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung.

Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Call AI aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Call AI schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

Zahlungsverzug.

Gerät der Kunde in Verzug, berechnet Call AI eine pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühr von 40 EUR je Mahnstufe statt laufender Verzugszinsen. Call AI behält sich den Nachweis eines höheren, konkret entstandenen Schadens vor.

Fortgesetzter Zahlungsverzug.

Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist Call AI berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einzustellen.

Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist Call AI berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist Call AI auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen.

Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann Call AI selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.

Ratenzahlung.

Soweit Call AI und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

10. Nutzungseinschränkungen und Verantwortung des Auftraggebers

Verbot der Kaltakquise

Dem Auftraggeber ist es untersagt, den von Call AI bereitgestellten Service oder die von Call AI bereitgestellte Infrastruktur (einschließlich Telefonnummern) zur Durchführung von Kaltakquise (unverlangte Werbeanrufe) zu verwenden.

Beschränkung bei Nutzung von Telefonnummern

Wird dem Auftraggeber von Call AI eine Telefonnummer bereitgestellt, so darf diese ausschließlich für eingehende (Inbound-)Anrufe genutzt werden.

Ausgehende Anrufe (Outbound-Calls) über von Call AI bereitgestellte Nummern sind nur zulässig, wenn zuvor die hierfür notwendigen Daten (insbesondere vollständige Unternehmens- oder Personendaten) an Call AI übermittelt wurden und die Rufnummer auf diese registriert wurde.

Zulässige Nutzung der KI.

Die Nutzung des Services Call AI, einschließlich aller durch den Auftraggeber konfigurierten oder eingesetzten KI-Instanzen, ist ausschließlich zu Zwecken zulässig, die im Rahmen einer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und im Einklang mit geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

Haftung für KI-Inhalte

Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte, die durch seine Nutzung des Service Call AI erzeugt, verbreitet oder verarbeitet werden, allein verantwortlich und haftet in vollem Umfang gegenüber Dritten und Call AI.

Verantwortung für sensible Daten

Dem Auftraggeber ist bewusst, dass er bei der Nutzung des Services Call AI sorgfältig darauf achten muss, welche Informationen er der KI übermittelt.

Bei sensiblen Prozessen (z.B. der Abfrage von Bestelldaten, Zugangsdaten oder anderen sicherheitsrelevanten Informationen) ist der Auftraggeber verpflichtet, geeignete Sicherheitsmaßnahmen wie Sicherheitsabfragen oder Mehrfachauthentifizierungen in den Dialogfluss einzubauen.

Zusatzbedingungen für Partner

Für Auftraggeber, die den Service Call AI im Rahmen einer Partnerschaft nutzen, gelten ergänzend die jeweils vereinbarten Partnerbedingungen.

Gesetzliche Vorgaben für Telekommunikation und Werbung

Der Kunde verpflichtet sich, bei jeder Nutzung des Dienstes sämtliche anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze zum Datenschutz, Telekommunikations-, Wettbewerbs- und Werberecht (z. B. TRA-UAE, TKG-DE, UWG-DE, UWG-AT) einzuhalten. Call AI kann bei begründetem Verdacht auf Rechts­verstöße den Dienst bis zur Klärung sperren.

11. Haftung

Klassischer Werkvertrag.

Im Fall von klassischen Werkleistungen haftet Call AI für die Zielerreichung.

Zukauf von Ressourcen.

Im Fall des bloßen Zukaufs von Ressourcen wie Arbeitszeit ist der Auftraggeber für die Zielerreichung selbst verantwortlich. Call AI haftet nur für die auftragsgemäße Ausführung der konkret beauftragten Detailleistungen.

Eingriffe des Auftraggebers.

Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von Call AI eingreift oder undokumentierte oder für Call AI nicht mehr leicht nachverfolgbare Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von Call AI, z.B. zur Fertigstellung, Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.

Rügeverpflichtung.

Der Auftraggeber hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch Call AI, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 8 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.

Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch Call AI erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.

Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.

Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste. Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.

Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat Call AI alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.

Treuepflicht – zulässige Kritik

Die Parteien verpflichten sich, keine nachweislich falschen oder ehrverletzenden Tatsachen über den jeweils anderen zu verbreiten. Sachliche Kritik oder Meinungsäußerungen bleiben hiervon unberührt.

Garantie.

Soweit Leistungsteile von Call AI über eine von einem Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie). Im Fall einer Garantiezusage durch Call AI beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist. Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet Call AI für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.

Gewährleistung.

Bei Leistungen, welche auf Basis dieses SaaS-Vertrages geschlossen wurden, hat der Auftraggeber ein Recht auf Mangelbehebung gemäß dem in diesem Vertrag implementierten Service-Level. Bei Leistungen, welche nicht auf Basis dieses SaaS-Vertrags geschlossen wurden oder bei Leistungen, welche Call AI nach Beendigung dieses SaaS-Vertrages für den Auftraggeber erbringt, wird das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungsregress auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt.

Dem Auftraggeber steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von Call AI zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.

Aktualisierungspflicht.

Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen.

Irrtum, Verkürzung über die Hälfte.

Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.

Schadenersatz und sonstige Ansprüche.

Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Call AI beruhen.

Derartige Ansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.

Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.

Haftung im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit.

Die Haftung im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit ist, soweit diese nicht auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit beruht, auf die Ausstellung der Gutschrift in der vereinbarten Form und Höhe beschränkt.

Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen.

Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind keine Erfüllungsgehilfen von Call AI, nicht bei der Verfolgung der Interessen von Call AI tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von Call AI einbezogen.

Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die fachgerechte Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit jegliche verschuldensabhängige Haftung von Call AI zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von Call AI ausgeschlossen. Werden die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von Call AI ausgeschlossen.

Haftung bei Integration von Fremdleistungen durch den Kunden.

Call AI trifft für Fremdleistungen, welche durch den Kunden integriert wurden, keine Haftung. Sollte Call AI jedoch über die Rechtswidrigkeit dieser Fremdleistungen informiert werden, dann ist Call AI berechtigt und gesetzlich verpflichtet, diese Fremdleistungen zu deaktivieren bzw. zu löschen bzw. den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grunde aufzulösen. Der Kunde hält Call AI bezüglich dieser Fremdleistungen schad- und klaglos.

Haftung bei der Verwendung von Services und Komponenten Dritter.

Soweit Call AI vereinbarungsgemäß auf Services und Komponenten Dritter aufbaut, ist jegliche verschuldensunabhängige Haftung von Call AI für die Services und Komponenten dieser Dritten ausgeschlossen und jegliche verschuldensabhängige Haftung zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert.

Haftung bei Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechten durch den Auftraggeber.

Call AI trifft für Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter, welche durch den Auftraggeber verarbeitet oder integriert werden, keine Haftung. Sollte Call AI jedoch über die Rechtswidrigkeit der Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter informiert werden, dann ist Call AI berechtigt und gesetzlich verpflichtet, diese Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter zu deaktivieren bzw. zu löschen bzw. den Vertrag mit dem Auftraggeber aus wichtigem Grunde aufzulösen. Der Auftraggeber hält Call AI diesbezüglich schad- und klaglos.

Haftung bei kostenlosen Leistungen.

Soweit Call AI Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist jegliche Haftung für diese Leistungsteile ausgeschlossen.

Gesamthaftungsbegrenzung

Die kumulierte Haftung von Call AI aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den letzten zwölf (12) Kalendermonaten vor Eintritt des haftungs­begründenden Ereignisses an Grund- und Nutzungsgebühren gezahlt hat.

Davon unberührt bleiben Ansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung sowie wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Schutzwirkung zugunsten Dritter.

Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.

Beweislast.

Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Call AI ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.

Nachfrist.

Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser Call AI schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.

Vertragsrücktritt.

Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.

12. Schlussbestimmungen

Hier wird die Form von Erklärungen für den gesamten Vertrag geregelt, um die in der Leistungsbeschreibung beschriebene flexible Abnahme zu stützen.

12.1 Form von Erklärungen

Sofern in diesen AGB oder der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich eine strengere Form (z.B. Schriftform gemäß § 126 BGB) vorgeschrieben ist, können Mitteilungen und Erklärungen, insbesondere die Abnahmeerklärung, auch in Textform erfolgen. Zur Wahrung der Textform sind Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger abzugeben, die eine Speicherung und Wiedergabe der Erklärung ermöglichen, und die Person des Erklärenden muss erkennbar sein (z.B. per E-Mail oder Messenger-Diensten).

12.2 Anzuwendendes Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und Call AI ist ausschließlich das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate (UAE) unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

12.3 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Call AI und dem Auftraggeber wird das sachlich zuständige Gericht in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, vereinbart. Call AI ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Call AI und des Auftraggebers berechtigt.

12.4 Salvatorische Klausel – Neuverhandlung

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die Parteien verpflichten sich, die betroffene Regelung durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahekommt; bis zur Einigung gilt dispositives Recht.

12.5 Maßgebliche Sprachfassung

Diese AGB liegen in deutscher und ggf. in englischer Fassung vor. Bei Widersprüchen ist ausschließlich die deutsche Version verbindlich.

Kontakt:

Call AI (THE GROWTH PARTNERS FZCO)

Geschäftsführer: Max Klein

Building A1, Dubai Digital Park, Dubai Silicon Oasis, Dubai, United Arab Emirates

E-Mail: info@thegrowthpartners.de

Web: www.thegrowthpartners.de